Wir verwenden Cookies und Analysetools, um unsere Website für Sie benutzerfreundlich und relevant zu gestalten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Durch Klicken auf Akzeptieren erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
en

Die Auswahl der am besten geeigneten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) hängt von der jeweiligen Situation ab und darf nur durch sachkundige Personen erfolgen.

Nutzungshinweis:

  • Die Maske ist für den Gebrauch während einer Schicht bestimmt und darf nicht wiederverwendet werden.
  • Die Maske darf nicht mehr verwendet werden: – wenn sie von der Atemluft durchfeuchtet ist – wenn sie beschädigt / stark verschmutzt ist oder nicht mehr dicht abschliesst

Lagerung und Transport:
Das Produkt muss in der Originalverpackung gelagert und transportiert werden. Weitere Lagerungsbedingungen und Haltbarkeit siehe Informationsbroschüre des Herstellers.

Anlegen und Sitz:

Vor dem Anlegen der Maske Hände waschen oder desinfizieren

  1. Die FFP2 Atemschutzmaske MaXpert 104910 öffnen und Kopfbänder parallel ziehen
  2. Maske über Nase, Mund und Kinn halten, mit einer Hand auf der Aussenseite leicht am Gesicht fixieren und mit der freien Hand die beiden Haltebänder über den Kopf ziehen
  3. Unteres Halteband unter die Ohren ziehen, oberes Halteband über den Hinterkopf ziehen
  4. Nasenclip mit beiden Zeigefingern an Gesichtsform andrücken
  5. Überprüfen, ob die Maske korrekt und dicht sitzt. Scharf einatmen; bei Undichtheit Sitz erneut anpassen

Warnhinweis:

  • Die Maske muss eng anliegen und Mund sowie Nase vollständig abdecken.
  • Falls sich unterhalb der Abdichtungslinie Gesichts- und/oder Barthaare befinden, kann die Wirksamkeit der Maske nicht mehr gewährleistet werden. Die Maske muss eng anliegen und Mund sowie Nase vollständig abdecken.

Entfernen und Entsorgen der Maske:

  • Brillenträger: Brille absetzen
  • Haltebänder mit beiden Händen fassen, über den Kopf streifen und mit der Maske vom Gesicht entfernen
  • Maske, ohne den Maskenteil zu berühren ablegen und spätestens nach Schichtende in geschlossenem Abfallbehälter entsorgen
  • Hände reinigen
  • Brillenträger: Brille wieder aufsetzen

Prüfung und Konformität:
Die partikelfiltrierende Halbmaske erfüllt die Anforderungen der EN 149:2001+A1:2009 und der europäischen Richtlinie (EU) 2016/425. Die Baumusterprüfung und das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgten unter Beteiligung der folgenden akkreditierten Prüf- und Zertifizierungsstelle: CCQS Certification Services Ltd., Block 1, Blanchardstown Corporate Park, Dublin 15 D15 FWP6
EU-Konformitätserklärung CE 2834